Der folgende Abschnitt ist ein Auszug aus unserer Aussendung 03/2016:


Meldung von Arzneimittel-Nebenwirkungen


Trotz umfangreicher klinischer Prüfungen auf Wirksamkeit, Qualität und Sicherheit können bei einem zugelassenen Arzneimittel erst durch seine Anwendung Nebenwirkungen erkannt werden.
Bisher konnten Betroffene nur bestimmten Gesundheitsprofis (z.B. Ärzten, Apothekern) eine Nebenwirkung mitteilen. Die Angehörigen dieser Gesundheitsberufe sind gesetzlich verpflichtet, die Meldung an die Behörde weiterzuleiten.
Nun können auch Patienten oder ihre Angehörigen festgestellte Nebenwirkungen über das Internet direkt an das BASG - Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen - melden. Voraussetzung dafür ist zunächst eine Registrierung auf der BASG-Website. Für das Melden einer Nebenwirkung sind nach dem Einloggen in das System (Login, Passwort) nur mehr Angaben zu Patient, beobachtete Reaktion, verdächtigtes Arznei-mittel und dem Melder für eventuelle Rückfragen erforderlich.
Auch Ärzte und andere Gesundheitsberufe können die Meldung – neben der Papierform – elektronisch abgeben.
Diese Nebenwirkungsmeldung ist sehr wichtig! Sie gilt auch für Nebenwirkungen, die nicht in der Gebrauchsinformation angegeben sind.


Indem Sie die Nebenwirkungen melden, können Sie dazu beitragen, dass mehr Informationen über die Sicherheit dieses Arzneimittels zur Verfügung gestellt werden.
Formular zur Meldung von Arzneimittelnebenwirkungen für Patienten:


http://www.basg.gv.at/pharmakovigilanz/phv-meldung-formulare/humanarzneimittel/spontanmeldungen/


http://www.basg.gv.at/fileadmin/_migrated/content_uploads/F_P31_Nebenwirkung_Patientenmeldung_Human.pdf

 

 

Weiterführende Links:

http://www.fgoe.org/startseite


http://www.patientsacademy.eu/index.php/en/


http://www.adrreports.eu/


https://www.gesundheit.gv.at/Portal.Node/ghp/public/content/aktuelles/medikamentennebenwirkungen.html

 

 

PATIENTENMELDUNG ÜBER EINE ARZNEIMITTEL-NEBENWIRKUNG: 

Formular Download